IMPRESSUM
Schweiz
JEKO AG
Market Research
Spitalackerstrasse 53
CH-3013 Bern
Tel. +41 (0)31 348 24 24
Fax +41 (0)31 348 24 22
Geschäftsführer: Herr Stefan Hitz
Handelsregister-Eintrag: CH-035.4.025.201-5
MWST-Nr: 516 902
JEKO Marktforschung GmbH
Grauholzstrasse 63
CH-3063 Ittigen
Tel. +41 (0)31 348 24 24
Fax +41 (0)31 348 24 22
Geschäftsführer: Herr Stefan Hitz
Handelsregister-Eintrag: CH-035.4.036.857-7
MWST-Nr: 666 980
Deutschland
Zweigstelle
JEKO Marktforschung GmbH
Bergdriesch 24 - 28
D-52062 Aachen
Tel. +49 (0)241 99 00 33 99
Fax +49 (0)241 99 00 33 98
Geschäftsführer: Herr Stefan Hitz
USt Identifikations-Nr: DE254139533
Steuernummer: 201/5771/0068
Internet
Verantwortlich: JEKO AG
Inhalte: Jacqueline Helbling
Website: Ariel Urech | INFO ZUR WEBSITE
Host: JEKO AG
JEKO AG und JEKO GmbH - Alle Rechte vorbehalten
Falls nicht anders angegeben, unterliegen alle Seiten auf diesem Server der JEKO AG und JEKO Marktforschung GmbH dem Urheberrecht (Copyright). Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, oder Videodateien. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Seiten (oder Teilen davon) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung (auch im Internet) ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen ist mit Quellenangabe gestattet. Die Genehmigung zur Publikation der Webseiten erteilt die Geschäftsleitung der JEKO AG. Weiterhin können Texte, Bilder, Grafiken, oder sonstige Dateien ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichnungsrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Die JEKO AG und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, sämtliche wechselseitig im Rahmen der Auftragsdurchführung ausgetauschten Informationen streng
vertraulich zu behandeln und sie ausschliesslich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden. Die Mitarbeiter sind entsprechend zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt
auch für die Zeit nach Beendigung der Auftragsdurchführung. Sie besteht nicht für solche Informationen, für welche die andere Partei nachweist, dass sie vor dem Empfang
bekannt waren oder sie der Öffentlichkeit vor dem Empfang bekannt waren oder sie der Öffentlichkeit nach dem Empfang zugänglich wurden, ohne dass die empfangende Partei
dafür verantwortlich war.
Datenschutzblatt vsms Verband Schweizer Markt- und Sozialforscher:
¬ ANZEIGE-PDF
|i|